Verschmutzung durch Hundekot

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden bezüglich starker Verschmutzungen durch Hundekot im Bereich der Straße zum Bahnhof Klaus und dem Wanderweg vom Freibad Klaus zur Wohnsiedlung Hofer-Zachl. Es werden auch Hundekotsackerl (Farbe Blau) samt Inhalt entlang des Weges in die Stauden geworfen! Wir ersuchen um Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein gutes Miteinander von Mensch und Hund ist nur dann zu gewährleisten, wenn sich alle an die Regeln halten. Im OÖ Hundehaltergesetz 2002 heißt es im § 6 Abs. 3: Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Öffentliche Orte sind Orte, die für jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich sind (siehe dazu § 1 des OÖ Hundehaltergesetzes 2002). Kommt der Hundehalter seiner Verpflichtung die Exkremente zu entfernen nicht nach, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Diese wird von der Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen bis zu Euro 7.000 belegt (siehe dazu §15 des OÖ Hundehaltergesetzes 2002). Sachdienliche Hinweise und Beobachtungen, die zur Klärung dieser Verschmutzungen führen nimmt das Gemeindeamt, die Polizeidienststelle Kirchdorf oder die BH Kirchdorf entgegen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen bedanken, die jetzt schon den Kot ihrer Hunde ordentlich entsorgen.

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