Tipp des Bürgermeisters: Heizkostenzuschuss 2019/2020

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 für die Heizperiode 2019/2020 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Der Heizkostenzuschuss beträgt 152,00 Euro. Die Antragsfrist läuft von 7. Jänner 2020 bis 17. April 2020. Es werden die Einkommensverhältnisse des Jahres 2019 berücksichtigt: Alleinstehende bis zu einem Einkommen von Euro 933,06 (Alleinstehende erhöhter Einzelrichtsatz von Euro 1048,57) und Ehepaare bis zu einem Einkommen von Euro 1.398,97 sind anspruchsberechtigt. Je Kind kann das Einkommen um 173,04 Euro überschritten werden. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Kosten des Heizens bereits ab, weswegen Personen, die zurzeit die Mindestsicherung beziehen, keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, welche die Mindestsicherung im Jahr 2019 nur für wenige Monate bezogen haben, wird analog zu dieser Regelung pro Bezugsmonat 1/12 des Heizkostenzuschusses zum Abzug gebracht. Anträge können in den Amtsstunden am Gemeindeamt unter Beibringung des Einkommensnachweises bei Frau Eva Kirchweger gestellt werden. Zusätzlich werden allen Heizkostenzuschussbeziehern Gutscheine vom Dorfladen in der Höhe von 200,00 Euro übermittelt. Diese Unterstützung wird von der „Ursula von Sydow Privatstiftung“ ermöglicht. Nützen Sie diese einmalige Möglichkeit!

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