Strauchschnitt / Schneeräumung

Im Hinblick auf die Wintersaison und der damit verbundenen Schneeräumung mit den Gemeindefahrzeugen ersuchen wir um Rückschnitt der in das öffentliche Gut überhängenden Sträucher und Äste durch die Grundstückseigentümer! Diese Maßnahmen sind notwendig um Schäden an den Gemeindefahrzeugen zu vermeiden.

 

Bei Nichtdurchführung dieser Maßnahmen ist die Gemeinde verpflichtet, die Arbeiten durch Dritte auf Kosten des Grundbesitzers durchführen zu lassen!

 

Aufgrund aktueller Vorkommnisse weisen wir hin: Fahrzeuge sollen so abgestellt werden, dass Räum- und Einsatzfahrzeuge ungehindert den Straßenzug befahren können. Ist dies nicht der Fall so kann nicht ordnungsgemäß gestreut werden. Gegebenenfalls wird diese Situation bei der zuständigen Polizeistelle angezeigt und das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

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