Raketen und Knallkörper

Wir weisen darauf hin, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerk) im Ortsgebiet verboten ist und dass Personen unter 18 Jahren diese weder besitzen noch verwenden dürfen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III (Mittelfeuerwerk) und der Klasse IV (Großfeuerwerk) dürfen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.

Die gesetzlichen Regelungen sind im Pyrotechnikgesetz 1974 idgF (Bundesgesetz) enthalten. Zuständige Behörde für Bewilligungen ist die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems. Gem. § 31 des Pyrotechnikgesetz 1974 idgF sind bei Zuwiderhandeln u.a. folgende Strafen zu erwarten, sofern das Verhalten keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellt: Geldstrafen oder Arrest bis zu sechs Wochen drohen. Beide Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. Bei groben Verstößen können Sie die zuständige Polizeiinspektion Kirchdorf verständigen.

Wir appellieren daher an alle Gemeindebürger die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

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