Info Heizkostenzuschuss 2016/17

Tipp des Bürgermeisters: Heizkostenzuschuss 2016/17

 

Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2016 für die Heizperiode 2016/17 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss beträgt 152,00 Euro bzw. 76,00 Euro. Die Antragsfrist läuft von 9. Jänner 2017 bis 14. April 2017. Es werden die Einkommensverhältnisse des Jahres 2016 berücksichtigt:

Alleinstehende bis zu einem Einkommen von Euro 1.334,17 sind anspruchsberechtigt. Je Kind kann das Einkommen um 166,37 (137,30 + 29,07) Euro überschritten werden.

Auch heuer gibt es eine Einschleifregelung, wonach Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über den entsprechenden Einkommensgrenzen liegt, einen Heizkostenzuschuss von 76 Euro erhalten.

Nicht zum Einkommen zählen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Sonderzahlungen, wie beispielsweise auch der "Pensions-Hunderter" für Pensionistinnen und Pensionisten.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Kosten des Heizens bereits ab, weswegen Personen, die zurzeit Mindestsicherung beziehen, keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, welche die Mindestsicherung im Jahr 2016 nur für wenige Monate bezogen haben, wird analog zu dieser Regelung pro Bezugsmonat 1/12 des Heizkostenzuschusses zum Abzug gebracht.

 

Anträge können in den Amtsstunden am Gemeindeamt unter Beibringung des Einkommensnachweises bei Frau Edith Polterauer gestellt werden. Zusätzlich werden allen Heizkostenzuschussbeziehern Gutscheine vom Dorfladen in der Höhe von 200,00 Euro übermittelt. Diese Unterstützung wird von der "Ursula von Sydow Privatstiftung" ermöglicht.

nach oben