Änderung Winterdienst

Winterdienstrichtlinien für Gemeindestraßen gem. RVS 12.04.12

(RVS: Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen)

 

Mit den Richtlinien für Gemeinden die Mittel aus dem Härteausgleichsfond beantragen (Abgangsgemeinden) wird von Land OÖ vorgeschrieben, dass die Räumung und Streuung nach der Richtlinie RVS 12.04.12 (Winterdienstkategorie P3) zu erfolgen hat.

Die Umsetzung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 14. Dezember 2017 einstimmig beschlossen.

 

Laut den Vorgaben der RVS 12.04.12 ist für Straßen der Winterdienstkategorie P3 ein Winterdienstbetreuungszeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr vorgesehen.

 

Bei der Anwendung der RVS 12.04.12 sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die dort festgelegten Betreuungszeiten grundsätzlich anzuwenden. Bei extremen Witterungsverhältnissen (wie z.B. überdurchschnittlich starker Niederschlag, extreme Glätte etc.) können die Betreuungszeiten situationsbedingt erweitert werden. Die Betreuungsart sieht eine Weißräumung mit Splittstreuung vor. Bei extremen Schneefällen wird eine Befahrbarkeit mit Winterausrüstung in der Betreuungszeit angestrebt. Bei lang andauernden Niederschlägen und in der Nacht ist möglicher­wei­se nur eine Befahrbarkeit mit Schneeketten möglich.

Die Gemeinde Klaus/Pb. bemüht sich weiterhin den Winterdienst in der bewährten Qualität zu gewährleisten.

Durch diese neuen Richtlinien kommt es jedoch zu zeitlichen Verschiebungen des Winter­dienstes.

 

Es darf noch ergänzt werden, dass der Beginn des Winterdienstes auf der Steyrlinger Landesstraße  als übergeordnete Straßenkategorie auf Anordnung des Bereitschaftsdienstes der Straßenmeisterei früher erfolgt.

Wir bitten um ihr Verständnis!

 

Der Bürgermeister

 

Initiates file download(Download Richtlinien Straßengattung P3 - Gemeindestraßen)

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